Etappe 0 von 7 · vor den Dokumenten

Bevor es losgeht: deine Situation und die Finanzierung

Noch bevor du das erste Dokument beantragst, lohnt es sich, zwei Dinge zu klären: von wo du startest (Italien oder Deutschland) und ob dir eine Förderung für die Kosten des Anerkennungsverfahrens zusteht. Einige Entscheidungen hier — vor allem beim Timing — beeinflussen den ganzen restlichen Weg.

In Kürze

Deine Situation

Lebst du schon in Deutschland (oder stellst den Antrag aus Berlin)?
Du kannst die Erstattung der Verfahrenskosten beantragen, noch bevor du einen einzigen Cent ausgibst — über die unten beschriebene Förderung.
Stellst du den Antrag aus Italien?
In diesem Fall trägst du die Kosten selbst: Die unten beschriebene Förderung gibt es nur für Personen, die bereits in Deutschland leben.

Die Förderung: Anerkennungszuschuss

Bei einem Bruttojahreseinkommen von maximal 26.000 € (alleinstehend) bzw. 40.000 € (verheiratet) kannst du eine Förderung beantragen — den Anerkennungszuschuss von bis zu 1.200 € (aus unserer Erfahrung) — für die Zeugnisbewertung, Übersetzungen und beglaubigte Kopien.

Dafür musst du zuerst klären, ob dir Unterstützung durch Jobcenter / Agentur für Arbeit (JC/AA) zusteht.

Beglaubigte Übersetzungen

Alle italienischen Dokumente brauchen eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche von einem in Deutschland vereidigten, registrierten Übersetzer. Suche in der offiziellen Datenbank: justiz-dolmetscher.de. Die Preise variieren stark — hol dir Angebote von mehreren Übersetzern ein.

Beglaubigte Kopien

Wenn du den Antrag per Post schickst: Es braucht beglaubigte Kopien, keine einfachen — nutze eine der beiden Optionen oben.

Und dann?

Mit geklärter Situation und (falls sie dir zusteht) beantragter Förderung bist du bereit für den ersten konkreten Schritt: die Dokumente in Italien zusammentragen.

Fragen zu dieser Etappe? Schau in die FAQ oder schreib uns.